
Reha beantragen
Wann macht eine Reha Sinn?
Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme soll Ihnen helfen, nach einer Krankheit, einem Unfall oder einer Operation möglichst selbstständig in Ihren Alltag zurückzukehren. Sie kann auch vorbeugend wirken – z. B., wenn chronische Erkrankungen drohen oder sich bereits abzeichnen.
Wahlrecht – Sie bestimmen wo
Sie haben ein gesetzlich verbrieftes Wahlrecht, in welcher Einrichtung Sie Ihre Rehabilitation durchführen wollen. Das heißt, sofern die Voraussetzungen für eine altersmedizinische Reha vorliegen, können Sie in Absprache mit Ihrer Krankenkasse mitbestimmen, in welcher passenden Reha-Einrichtung Sie dies tun möchten.
Ihr Weg zu uns
Rehabilitation – eine Leistung, auf die Sie Anspruch haben
Grundsätzlich hat jede versicherte Person in der gesetzlichen Sozialversicherung Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Es handelt sich dabei um eine Pflichtleistung der Krankenkassen oder Rentenversicherung, sofern die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Hausarzt kann Sie dazu ebenfalls ausführlich beraten.
Die Kosten übernimmt in der Regel der zuständige Kostenträger – das kann je nach Situation die gesetzliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Sozialleistungsträger sein.

Lage und Anfahrtsbeschreibung
So finden Sie uns
Wenn Sie aus Richtung Dresden von der Autobahn A4 aus kommen, sollten Sie die Abfahrt "Ronneburg" nehmen. Falls Sie hingegen aus Richtung Erfurt anreisen, empfiehlt es sich, an der Abfahrt "Gera-Leumnitz" abzufahren. In beiden Fällen folgen Sie der Beschilderung nach Ronneburg, wo es Hinweisschilder zum Krankenhaus gibt. Die Reha befindet sich in dem weißen Gebäude direkt neben dem Krankenhaus-Eingang.
- körperliche oder psychische Erkrankungen die mit dem Risiko bleibender Einschränkungen einhergehen
- chronische Krankheiten (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Arthrose)
- Nebenwirkungen einer Behandlung (z. B. Chemotherapie)
- belastende Lebens- oder Umweltfaktoren
- Eine medizinische Notwendigkeit muss vorliegen
- Sie müssen rehabilitationsfähig sein (d. h. die Reha muss sinnvoll durchführbar sein)
- Es gibt eine positive Rehabilitationsprognose – die Reha kann Ihnen also voraussichtlich helfen
- Der Kostenträger hat die Maßnahme genehmigt
1. Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Akut-Krankenhausarzt) muss die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Reha feststellen.
2. Der Arzt füllt gemeinsam mit dem Patienten oder dessen Angehörigen den Reha-Antrag aus. Wünsche zum Rehazentrum können geäußert werden.
3. Je nach Situation wird der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse, der privaten Krankenversicherung oder in seltenen Fällen auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht.
4. Nach Prüfung des Antrags wird die Rehabilitationsmaßnahme durch den Kostenträger genehmigt oder abgelehnt. Bei Genehmigung bekommt das ausführende Rehazentrum Bescheid und informiert dann schriftlich den Patienten über seinen Termin sowie weitere Informationen zur Aufnahme.
Anmeldung
zu einem Rehabilitations-Platz
Wir sind für Sie da – Ihr Weg zur Reha beginnt hier
Nutzen Sie die Chance auf neue Kraft und Lebensqualität: Eine Reha unterstützt Sie gezielt auf Ihrem Weg zur Genesung. Melden Sie sich jetzt unkompliziert an, wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit persönlich zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns unter 036602 - 550 oder nutzen Sie einfach unsere Online-Kontaktformular.

